Sicherheit Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition

Sicherheit

Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.

Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände (z.B. eine Kapitalanlage oder ein Kredit) bezogen. siehe: Kreditsicherheit

Bei komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (z.B. Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen.

Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch nicht erwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.

Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (z. B. Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (z.B. im Vergleich zum allgemeinen "natürlichen" Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind.

Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmäßige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.

Anders als im angloamerikanischen Sprachraum wird im Deutschen normalerweise nicht zwischen den beiden Themen "Security" und "Safety" unterschieden, beide Begriffe werden stattdessen allgemein unter "Sicherheit" zusammengefasst. Während "Safety" den Schutz der Umgebung vor einem Objekt, also eine Art Isolation beschreibt, handelt es sich bei "Security" um den Schutz des Objektes vor der Umgebung, d.h. die Immunität.

Dementsprechend reicht es nicht an einer Fluchttür lediglich "Sicherheit" zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine "Safety"-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Flucht- und Rettungsweges für Betroffene bzw. hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich "Security" zuzuordnen sind.

Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits stehen in einem starken Spannungsverhältnis. So muss der einzelne sich im Alltagsleben einer großen Zahl von Vorschriften und Einschränkungen unterordnen, die vom Staat oder von Institutionen "aus Sicherheitsgründen" erlassen werden. Vor allem Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen davor, dass die dazu in als unsicher empfundenen Zeiten hohe Bereitschaft verstärkt auch ausgenutzt werde, um eine stärkere Überwachung der Bürger durchzusetzen und damit die allgemeinen Bürgerrechte zu schwächen.

Angebliche "Sicherheitsgründe" seien mitunter lediglich vorgeschoben oder zumindest im Vergleich zur tatsächlich drohenden Gefahr unverhältnismäßig. Im Übrigen sei das Motiv einschränkender Vorschriften häufig weniger im Schutz des Einzelnen vor Gefahren zu suchen, sondern vielmehr darin, den Staat oder eine Institution von juristischen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Informationssicherheit hat zum Ziel, die Verarbeitung, Speicherung und Kommunikation von Informationen so zu gestalten, dass die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Informationen und Systeme in ausreichendem Maß sichergestellt wird (siehe auch Schutzziele). Zur Zielerreichung müssen verschiedene Teilaspekte (s. dort) integriert betrachtet werden. Informationssicherheit bezeichnet in diesem Zusammenhang das Ziel, diese Systeme vor Gefahren bzw. Bedrohungen zu schützen, Schaden zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Dabei umfasst die Informationssicherheit, neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten, auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen.